Psychotherapie für Selbstzahler*innen
Es gibt auch Gründe die Psychotherapie selbst zu bezahlen:
- Sie wollen nicht weiter nach einem freien Therapieplatz suchen oder auf die Bewilligung durch einen Versicherer warten.
- Sie bekommen, nach einer vorangegangenen Psychotherapie, keine weitere Behandlung genehmigt.
- Sie wollen freie Wahl bei Dauer, Frequenz und Ende der Psychotherapie.
- Sie können die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen, wie auch die Fahrtkosten und zwangsläufig notwendige Hilfsmittel (bspw. Arbeitsbücher) nach § 33 EStG beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung einreichen.
Der Ablauf in meiner Praxis ist dann folgendermaßen:
- Wir vereinbaren wir 2 – 5 Sitzungen a`50 Minuten („probatorische Sitzungen“), in denen wir uns zur Diagnostik, Vereinbarung der Therapieziele und Arbeitsweise kennenlernen. Sind alle Fragen geklärt entscheiden Sie, ob Sie die Psychotherapie bei mir fortsetzen.
Vielleicht passt aber auch eine andere Person oder ein anderes Verfahren besser für Sie. - Meine Leistungen stelle ich Ihnen in Rechnung (basierend auf der aktuellen Gebührenordnung).