Diplom Psychologe Markus Becker
fachlich - wertschätzend - lösungsorientiert

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Als approbierter Psychotherapeut (Richtlinienverfahren Tiefenpsychologie) habe ich die Möglichkeit über private Krankenkassen abzurechnen. Da es hier kein regelhaftes oder standardisiertes Antragsverfahren gibt, klären Sie die Einzelheiten für eine Psychotherapie unbedingt mit Ihrem Versicherungsträger.

Der Ablauf in meiner Praxis ist folgendermaßen:

  • Sie erfragen vorab, unter welchen Bedingungen Ihre private Krankenversicherung und die Beihilfe-Stelle (gute Info unter https://lbv.landbw.de/-/psychotherapeutische-behandlungen) die Kosten einer Psychotherapie übernimmt. Das ist je nach Versicherung unterschiedlich. Neues Antragsformular für Bundesbedienstete "Antrag auf Beihilfefähigkeit von Psychotherapie".
  • Hinweis: Eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder eine Akutbehandlung muss nicht vorab durch die Beihilfestelle genehmigt werden. Für diese ist das neue Antragsformular nicht zu verwenden. Die Aufwendungen dafür können direkt mit Beihilfeantrag geltend gemacht werden.
  • Nach der Zusage vereinbaren wir 2 – 5 Sitzungen a´ 50 Minuten („probatorische Sitzungen“), in denen wir uns zur Diagnostik, Vereinbarung der Therapieziele und Arbeitsweise kennenlernen. Sind alle Fragen geklärt entscheiden Sie, ob Sie die Psychotherapie bei mir fortsetzen. Vielleicht passt aber auch eine andere Person oder ein anderes Verfahren besser für Sie.
  • Meine Leistungen stelle ich Ihnen in Rechnung (basierend auf der aktuellen Gebührenordnung), die Sie dann zur Erstattung bei Ihrem Versicherer einreichen.


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