Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Als approbierter Psychotherapeut (Richtlinienverfahren Tiefenpsychologie) habe ich die Möglichkeit über private Krankenkassen abzurechnen. Da es hier kein regelhaftes oder standardisiertes Antragsverfahren gibt, klären Sie die Einzelheiten für eine Psychotherapie unbedingt mit Ihrem Versicherungsträger.
Der Ablauf in meiner Praxis ist folgendermaßen:
- Sie erfragen vorab, unter welchen Bedingungen Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe-Stelle die Kosten einer Psychotherapie übernimmt. Das ist je nach Versicherung unterschiedlich.
- Nach der Zusage vereinbaren wir 2 – 5 Sitzungen a´ 50 Minuten („probatorische Sitzungen“), in denen wir uns zur Diagnostik, Vereinbarung der Therapieziele und Arbeitsweise kennenlernen. Sind alle Fragen geklärt entscheiden Sie, ob Sie die Psychotherapie bei mir fortsetzen.
- Für eine Kurzzeittherapie geht dies in der Regel ohne Antrag. Vielleicht passt aber auch eine andere Person oder ein anderes Verfahren besser für Sie.
- Meine Leistungen stelle ich Ihnen in Rechnung (basierend auf der aktuellen Gebührenordnung), die Sie dann zur Erstattung bei Ihrem Versicherer einreichen.